Das Jobcenter sieht folgende Kosten für eine Wohnung zugrunde
Der achtminütige Film "Meine erste Wohnung in Deutschland" zeigt in einfacher Sprache auf, was beim Einzug in eine Mietwohnung und während des Mietverhältnisses beachtet werden sollte. Die Ökomenischen Wohnhilfe im Taunus e.V. stellt das Video mit Untertitel in folgenden Sprachen zur Verfügung:
Caritas Konstanz bietet Hilfe für Zuwanderer rund um das Thema Wohnen an
Wo muss ich den Strom anmelden? Was kostet eine kWh? Wie funktioniert Abfalltrennung? Was bedeutet Nettokaltmiete? Woraus bestehen Nebenkosten und wer bezahlt was wofür? Gehört der Treppenabsatz bei der kleinen Kehrwoche auch dazu? Gelten Ruhezeiten auch für Kinder? Die Antworten hat die Einzugsbegleitung der Caritas Konstanz.
Wer in Deutschland eine eigene Wohnung bezieht, hat einiges zu beachten. Menschen, die noch nicht lange hier leben und über geringe Deutschkenntnisse verfügen, sehen sich einer Vielzahl von Herausforderungen gegenübergestellt. Damit alles geregelt ist und sich später nicht Probleme wie hohe Nachzahlungen bei den Energieversorgern oder Vermietern einstellen, gibt es die Einzugsbegleitung des Caritasverbands Konstanz: Geflüchtete im Landkreis Konstanz können beim Einzug in die eigenen vier Wände Unterstützung erhalten.
Die Wohnungen, die sie beziehen, sind häufig nicht auf dem neuesten Stand. Daraus ergeben sich viele Fragen, die mit verschiedenen Behörden zu klären sind: Erstausstattung, Mehrbedarfe, Verbrauchsobergrenzen, Müllgebühren, Telefon, TV, Abschlagszahlungen anpassen etc. Strom- oder Gasheizungen, elektrische Warmwasserbereitung, schlechte Isolation und undichte Fenster bewirken einen hohen Energieverbrauch und damit auch hohe Kosten.
Um hier ersten Rat zu geben, fördert die Deutsche Fernsehlotterie die Einzugsbegleitung bis August 2020.
Weitere Informationen über konkrete Hilfe und Unterstützung bietet die Homepage der Caritas.
Das Thema Erstausstattung erklärt die Arbeitsgruppe Flüchtlinge helfen Flüchtlingen – Reutlingen (FHF) in einem kurzen Erklärvideo.
Die Erläuterungen zum Thema Erstausstattung der Wohnung sind in arabischer Sprache, Persisch, und Englisch auf der Hompage der Initiativgruppe FHF Reutlingen nachzulesen.
Konkrete Tipps zum Thema Erstausstattung finden sich auf den Seiten von Harz IV Ratgebern, wie z.B . www.hartz4widerspruch.de oder direkt im Sozialgesetzbuch (SGB II)